Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) für Neubauten nur noch in Kombination mit dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG)
Antragstellung für Stufe 2 der neu ausgerichteten Neubauförderung am 21.04.2022 gestartet
Seit 21.04.2022 können Anträge bei der KfW für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) in dem Programm „Effizienzhaus (EH, Wohngebäude) bzw. Effizienzgebäude (EG, Nichtwohngebäude) 40 Nachhaltigkeit (EH/EG 40 NH)“ gestellt werden. Die Stufe 2 der neu ausgerichteten Neubauförderung startete am 21.04.2022, nachdem am 20.04.2022 das Budget von 1 Milliarde Euro für die Stufe 1 der Neubauförderung von effizienten Gebäuden (EH/EG 40) wenige Stunden nach Start des Programms ausgeschöpft wurde. Die Bundesregierung hatte das Programm EH/EG 40 auf eine Milliarde gedeckelt und angekündigt, dass bei Ausschöpfung der Mittel für Stufe 1 nahtlos eine zweite Stufe der Neubauförderung mit einem stärken Fokus auf Klimaschutz und Nachhaltigkeit der Neubauförderung starten wird. Insgesamt gibt es drei Stufen der Neuausrichtung der energetischen Neubauförderung. Die Bundesregierung hatte am 5. April 2022 über die drei Stufen der Neuausrichtung der Neubauförderung informiert.
In Stufe 2 wird die Neubauförderung für Wohngebäude und Nichtwohngebäude im Programm EH/EG 40 NH mit anspruchsvolleren Anforderungen fortgeführt. Das Programm EH/EG 40 NH ermöglicht eine Neubauförderung nur noch in Kombination mit dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG), das im Bundesbauministerium entwickelt und verantwortet wird. Das QNG ist seit Mitte 2021 bereits optionaler Teil der BEG und wird nun in Stufe 2 verpflichtend. Damit wird ein klares Signal für mehr Klimaschutz und die Neuausrichtung hin zu nachhaltigem Bauen gesetzt. Das bewährte und schon vielfach eingesetzte Bewertungssystem der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB) ist mittlerweile mit einigen Nutzungsprofilen als QNG anerkannt, weitere werden folgen. Wir beschäftigen uns schon seit längerem intensiv damit, verfügen über die entsprechenden Qualifikationen und haben mittlerweile auch entsprechende Projekte in der Umsetzung.
Als dritter und finaler Schritt der Neuausrichtung der Neubauförderung ist ab Januar 2023 ein neues umfassendes Programm mit dem Titel „Klimafreundliches Bauen“ vorgesehen. Dieses Programm wird insbesondere die Treibhausgas-Emissionen im Lebenszyklus der Gebäude noch stärker in den Fokus stellen. Die genaue Justierung des Programmes wird zwischen dem Bundeswirtschaftsministerium und dem Bundesbauministerium aktuell erarbeitet.
Nähere Informationen zum QNG finden Sie auf www.nachhaltigesbauen.de und zu den Förderkonditionen der Neubauförderung auf der Seite der KfW: www.kfw.de/beg.
Gerne können Sie auch uns kontaktieren, wir versuchen, Ihnen umgehend weiterzuhelfen.
Ansprechpartner
Dr.-Ing. Werner Backes
Geschäftsführender Gesellschafter,
Sachverständiger für Nachhaltiges Bauen (SHB),
DGNB- und BNB-Auditor
- Telefon:+49 681 99 20 10 1
- Mobiltelefon:+49 151 29 25 09 01
- E-Mail:w.backes@wpw.de
Julia Sickmüller-Bär, B.Eng.
Energieberaterin, Energieauditorin (BAFA),
Energieausweiserstellerin
- Telefon:+49 681 99 20 21 8
- Mobiltelefon:+49 151 29 25 09 84
- E-Mail:j.sickmueller@wpw.de
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